Barrierefreiheit & BFSG
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Online-Shops, Buchungsstrecken und Kundenportale für Verbraucher müssen in der Regel barrierefrei sein. Wir prüfen bestehende Websites mit automatisierten Werkzeugen gegen WCAG 2.2 AA, bewerten jeden Befund persönlich und bauen neue Websites von Anfang an barrierefrei. Sie erhalten einen fertigen Entwurf Ihrer Barrierefreiheitserklärung und eine Dokumentation der Prüfung.
Wann sich das lohnt
Wenn Sie sich in einem dieser Punkte wiederfinden, lohnt sich ein Gespräch.
- Sie verkaufen online an Verbraucher oder lassen sie Termine buchen.
- Sie wissen nicht, ob das BFSG für Ihre Website gilt.
- Ein Kunde hat Sie darauf hingewiesen, dass er Ihre Seite nicht bedienen kann.
- Sie planen einen Relaunch und wollen Barrierefreiheit nicht später teuer nachrüsten.
Was Sie bekommen
- Werkzeuggestützte Prüfung gegen WCAG 2.2 AA, jeder Befund persönlich bewertet
- Maßnahmenplan für bestehende Websites
- Neue Websites barrierefrei in Design und Code
- Entwurf Ihrer Barrierefreiheitserklärung und Dokumentation der Prüfung
Dazu gehört auch
Barrierefreiheits-Audit (BFSG)
Eine schriftliche Prüfung nach WCAG 2.2 AA mit Fundliste nach Schweregrad, Maßnahmenplan und Grundlage für Ihre Barrierefreiheitserklärung.
Barrierefreie Websites (BFSG)
WCAG 2.2 AA von Anfang an in Design und Code umgesetzt und geprüft, mit Entwurf der Barrierefreiheitserklärung und Dokumentation.
Barrierefreiheit & BFSG: häufige Fragen
Wenn Verbraucher über Ihre Website etwas buchen, bestellen oder einen Vertrag abschließen, in der Regel ja. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 und betrifft zum Beispiel Online-Shops, Buchungssysteme und Kundenportale. Reine Informationsseiten fallen meist nicht darunter, ebenso reine B2B-Angebote. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Ob Ihr Angebot betroffen ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht, zeigt Ihnen aber, wo Sie stehen.
Die Marktüberwachungsbehörden der Länder können Mängel beanstanden, eine Frist zur Behebung setzen und im äußersten Fall das Angebot untersagen. Das BFSG sieht Bußgelder bis 100.000 € vor. Unabhängig davon verlieren Sie Kunden: Menschen, die mit Tastatur, Screenreader oder starker Vergrößerung arbeiten, brechen eine Bestellung ab, wenn ein Schritt nicht funktioniert. Eine Prüfung gegen WCAG 2.2 AA zeigt, welche Barrieren es gibt und welche davon zuerst behoben werden sollten, weil sie Kunden tatsächlich aufhalten.
Nein. Plugins und sogenannte Overlays legen eine Werkzeugleiste über die Seite, mit der Besucher etwa Kontraste oder Schriftgrößen ändern können. Die eigentlichen Barrieren liegen aber im Code: fehlende Beschriftungen von Formularfeldern, Elemente, die sich nicht mit der Tastatur bedienen lassen, Bilder ohne Textalternative. Diese Fehler behebt kein Overlay, und Screenreader-Nutzer haben ihre eigenen Einstellungen ohnehin schon. Barrierefreiheit entsteht in Design und Code. Deshalb prüfen wir den Code selbst und beheben Fehler dort, wo sie entstehen.
Passt dazu
Diese Leistungen kommen in Projekten wie diesem oft dazu.
Klingt das nach Ihrem Vorhaben?
Ein kostenloses Erstgespräch mit David Kopka persönlich. Wir klären ehrlich, ob wir die Richtigen sind und was Ihr Vorhaben realistisch kostet.

David Kopka, Gründer von Agilido