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Barrierefreiheit & BFSG

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Online-Shops, Buchungsstrecken und Kundenportale für Verbraucher müssen in der Regel barrierefrei sein. Wir prüfen bestehende Websites mit automatisierten Werkzeugen gegen WCAG 2.2 AA, bewerten jeden Befund persönlich und bauen neue Websites von Anfang an barrierefrei. Sie erhalten einen fertigen Entwurf Ihrer Barrierefreiheitserklärung und eine Dokumentation der Prüfung.

Wann sich das lohnt

Wenn Sie sich in einem dieser Punkte wiederfinden, lohnt sich ein Gespräch.

  • Sie verkaufen online an Verbraucher oder lassen sie Termine buchen.
  • Sie wissen nicht, ob das BFSG für Ihre Website gilt.
  • Ein Kunde hat Sie darauf hingewiesen, dass er Ihre Seite nicht bedienen kann.
  • Sie planen einen Relaunch und wollen Barrierefreiheit nicht später teuer nachrüsten.

Was Sie bekommen

  • Werkzeuggestützte Prüfung gegen WCAG 2.2 AA, jeder Befund persönlich bewertet
  • Maßnahmenplan für bestehende Websites
  • Neue Websites barrierefrei in Design und Code
  • Entwurf Ihrer Barrierefreiheitserklärung und Dokumentation der Prüfung

Dazu gehört auch

Barrierefreiheits-Audit (BFSG)

Eine schriftliche Prüfung nach WCAG 2.2 AA mit Fundliste nach Schweregrad, Maßnahmenplan und Grundlage für Ihre Barrierefreiheitserklärung.

Barrierefreie Websites (BFSG)

WCAG 2.2 AA von Anfang an in Design und Code umgesetzt und geprüft, mit Entwurf der Barrierefreiheitserklärung und Dokumentation.

Barrierefreiheit & BFSG: häufige Fragen

Klingt das nach Ihrem Vorhaben?

Ein kostenloses Erstgespräch mit David Kopka persönlich. Wir klären ehrlich, ob wir die Richtigen sind und was Ihr Vorhaben realistisch kostet.

David Kopka, Gründer von Agilido